Familienleben

Vaterschaftsurlaub – Wichtige Infos zur Elternzeit der Papas

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Wenn Paare ihr erstes Kind bekommen, dann gibt es nicht nur wahnsinnig viel anzuschaffen. Auch der Alltag muss neu ausgerichtet werden. Durch den Vaterschaftsurlaub wird es auch für den Papa möglich, sich aktiv an der Betreuung des Kindes zu beteiligen. Und das empfehlen wir euch im Rahmen eurer Möglichkeiten auf jeden Fall, denn die Kinder werden so schnell groß. Daher solltet ihr intensive Zeit miteinander verbringen. Wir erklären euch hier, wie der Status in Sachen Elternzeit ist und welche Möglichkeiten ihr habt.

Bei uns in Deutschland ist die Möglichkeit zum Vaterschaftsurlaub bisher nicht gesetzlich geregelt. Es ist jedoch möglich, dass beide Elternteile sogar auch zusammen in Elternzeit gehen. Was es bei dieser beruflichen Freistellung zu berücksichtigen gibt, fassen wir in diesem Beitrag zum Vaterschaftsurlaub zusammen. Danach wisst ihr, wie ihr den Antrag stellt, welche Dauer möglich ist, was er für die Finanzen bedeutet und was ihr als Eltern noch wissen müsst.

Definition „Vaterschaftsurlaub“

Der Vaterschaftsurlaub in Deutschland ist nur eine andere Bezeichnung für die Elternzeit. Da wir uns in unserem Vätermagazin aber insbesondere um die Belange der Papas kümmern, bleiben wir gern bei der Bezeichnung „Vaterschaftsurlaub“. Gemeint ist damit die Freistellung vom Job aufgrund der Vaterschaft. So eine Elternzeit könnt ihr als angestellter Mitarbeiter von eurem Unternehmen erwarten. Bis zu drei Jahre muss euch der Arbeitgeber dann freistellen. Ihr erhaltet keinen Lohn, müsst nicht arbeiten und könnt nach Abschluss des Vaterschaftsurlaubs wieder an euren Arbeitsplatz zurückkehren.

Papas können ihre Kinder durch einen Vaterschaftsurlaub intensiver begleiten
© Zach Callahan (Unsplash)

Finanzielle Aspekte

Wenn ihr euch für die Elternzeit entscheidet, dann müsst ihr den euch entgehenden Lohn ersetzen. Dazu könnt ihr zum Beispiel Elterngeld beantragen. Dieses Elterngeld füllt eure Haushaltskasse, wenn ihr euch nach der Geburt um euer Baby kümmert und den Job pausieren müsst. Und für Paare, die sich sowohl das Geld verdienen als auch die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen, gibt es das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Elterngeld

Im ersten Schritt können Eltern beim Basiselterngeld bis zu 14 Monate untereinander aufteilen. Das müssen die ersten 14 Lebensmonate des Kindes sein. Jeder Partner kann mindestens zwei und höchsten zwölf Monate beantragen. Viele Eltern favorisieren daher das Modell 12+2, also zwölf Monate Elternzeit für die Mutter und zwei Monate für den Vater. Nach diesen 14 Monaten kann das ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus abgerufen werden. Das ElterngeldPlus ist niedriger als das Basiselterngeld, denn es wird davon ausgegangen, dass nach den 14 Monaten mindestens ein Elternteil wieder Vollzeit arbeitet und der Finanzbedarf somit nicht mehr ganz so hoch ist wie im ersten Jahr nach der Geburt.

Höhe des Elterngeldes

Wieviel Elterngeld euch zur Verfügung steht, hängt von eurem Einkommen ab, welches ihr vor der Geburt erhalten habt und wie groß der Finanzbedarf durch den Vaterschaftsurlaub oder die Elternzeit tatsächlich ist. Familien mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Familien mit niedrigeren Einkommen erhalten bis zu 100 Prozent ihres Gehaltes, welches sie als Arbeitnehmer erwirtschaftet haben.

Konkret in Zahlen liegt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat und das ElterngeldPlus bei 150 bis 900 Euro pro Monat. Den Mindestsatz bekommen die Elternteile, die ihre Kinder selbst betreuen und maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Familien mit mehreren Kindern gibt es außerdem den Geschwisterbonus.

Mehr dazu findet ihr auf der Website des Familienministeriums. Da findet ihr auch einen Elterngeldrechner.

Ein Vaterschaftsurlaub verschafft euch intensive Zeit mit den Kindern
© Jon Tyson (Unsplash)

Neue Regelungen für das Elterngeld seit 01.09.21

Eltern, die ab dem September 2021 Nachwuchs bekommen, profitieren von noch mehr Möglichkeiten, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie beim Elterngeld. Hier die neuen Leistungen und Bestimmungen in der Übersicht.

  • ihr arbeitet maximal 32 Stunden pro Woche
  • Partnerschaftsbonus wurde erhöht und flexibler ausgestaltet
  • Eltern von Frühchen erhalten zusätzlich Monate
  • Nachweise über Teilzeit nur in Ausnahmefällen, damit weniger Bürokratie

Infos zu den neuen Regelungen findet ihr hier.

Wer kann Elternzeit beantragen?

Damit ihr den Vaterschaftsurlaub beantragen könnt, müsst ihr ein paar Voraussetzungen erfüllen.

  • ihr seid Arbeitnehmer*in
  • ihr arbeiten Vollzeit, Teilzeit, befristet, in Ausbildung, Mini-Job, Fortbildung oder Heimarbeit
  • ihr arbeitet maximal 30 Stunden pro Woche
  • ihr lebt mit eurem Kind unter einem Dach bzw. in einem Haushalt
  • ihr betreut euer Kind selbst

Für Beamtinnen und Beamte oder andere Staatsdiener gibt es übrigens gesonderte Regelungen.
Am 01. September 2021 haben sich ein paar Vorgaben geändert. Daher fassen wir das hier zusammen:

Dauer des Vaterschaftsurlaubs

Der früheste Start für diese Elternzeit ist acht Wochen nach der Geburt. Dann ist die Mutterschutzfrist ausgelaufen und ab dann könnt ihr euch für die Ausgestaltung der Betreuung entscheiden. Möglich ist der Vaterschaftsurlaub bis zu drei Jahren. Danach habt ihr wieder Anspruch auf euren Arbeitsplatz. Wollt ihr die Zeit verlängern und eurem Job noch länger fernbleiben, müsst ihr euch mit eurem Arbeitgeber auf weiteren unbezahlten Urlaub verständigen oder den Job kündigen.

Allerdings könnt ihr die Zeit auch splitten. Ihr könnt zum Beispiel nach der Geburt erstmal nur ein Jahr Elternzeit nehmen und dann in den Job zurückkehren. Die verbliebenen zwei Jahre könnt ihr auch nehmen, solange euer Kind drei bis acht Jahre alt ist. So könnt ihr zum Beispiel auch den Start in der KiTa oder der Schule intensiver begleiten. Denkt aber dran, so eine Lösung frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

Denkt schon rechtzeitig daran, den Vaterschaftsurlaub oder die Elternzeit zu beantragen
© Kelly Sikkema (Unsplash)

Den Antrag stellen

Wenn ihr entschieden habt, wie ihr die Elternzeit aufteilen wollt, dann müsst ihr bis spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit den Antrag bei eurem Arbeitgeber einreichen. Wenn ihr wie beschrieben splittet und auch im Kindesalter von drei bis acht noch Vaterschaftsurlaub plant, dann gilt eine Frist von 13 Wochen für den Antrag. Wenn ihr diese Fristen beachtet und die Voraussetzungen zutreffen, dann hat euer Arbeitgeber keine Möglichkeit, diesen Antrag abzulehnen. Lasst euch den Antrag auf jeden Fall schriftlich bestätigen. Und für die ersten zwei Monate müsst ihr direkt alle Termine entschieden haben.

Wir empfehlen euch dringend, euch intensiv und rechtzeitig mit dem Thema Elternzeit zu befassen. Die Kinder werden so schnell groß und ihr könnt die Uhr nicht zurückdrehen. Wenn es euch also finanziell irgendwie möglich ist und die Mama euren Wunsch unterstützt, dann checkt doch mal, ob der Vaterschaftsurlaub eine Option für euch darstellt.

Titelbild © Jacob Lund (Shutterstock)

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