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Unverheiratete Eltern – was Paare beim ersten Kind beachten sollten

Über ein Drittel aller Eltern sind laut Statistischem Bundesamt zum Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes nicht verheiratet. Diese Zahl hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten mehr als verdoppelt. Heiraten scheint nicht mehr „in“ zu sein. Darüber hinaus gibt es verschiedene andere Familienmodelle. Und das ist auch gut so. Trotzdem gelten gesetzlich oft noch Regeln, die Unterschiede machen, ob es sich um verheiratete oder unverheiratete Eltern handelt. Als kleine Hilfestellung geben wir euch heute ein paar Tipps und Hinweise, was ihr als Mama und Papa ohne Trauschein beachten solltet.

Gleich zu Beginn könnt ihr aber erstmal durchatmen, denn auch politisch hat sich schon eine ganze Menge getan. Mit dem Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts, kurz Kindschaftsrechtsreformgesetz, wurde schon 1998 der Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aufgehoben. Somit hatte diese Anpassung auch große Auswirkungen auf die Vaterschaft und die Rechte des Erzeugers. Und trotzdem gibt es auch heute noch ein paar Stolperfallen, die wir euch aufzeigen möchten, wenn ihr unverheiratete Eltern seid.

Nachname des Kindes

Wenn ihr als unverheiratete Eltern bei der Geburt nichts anderes beschließt, dann erhält euer Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. Ihr könnt allerdings beim Jugendamt beantragen, dass das Kind den Nachnamen des Vaters erhalten soll. Das gilt auch für verheiratete Paare, die unterschiedliche Nachnamen besitzen. Ein Doppelname aus diesen beiden Namen als Nachname für das Kind ist nicht möglich, ihr müsst euch für einen Namen entscheiden. Der gilt dann auch für weitere Kinder, die später geboren werden.

Unverheiratete Eltern haben in vielen Bereichen noch Nachteile
© RODNAE Productions (Pexels)

Sorgerecht

Beim Sorgerecht des Kindes unterscheiden sich unverheiratete Eltern von Eltern mit Trauschein. Während bei verheirateten Eltern zur Geburt das Sorgerecht beiden Elternteilen zugesprochen wird, bekommt es bei Paaren in wilder Ehe ohne Trauschein erstmal nur die Mutter. Allerdings könnt ihr schon vor der Geburt beim Jugendamt beantragen, dass auch ohne Heirat beide Elternteile das Sorgerecht erhalten. Dazu muss die Vaterschaft offiziell anerkannt werden. Das Sorgerecht könnt ihr auch noch später beantragen, tatsächlich auch im Falle einer Trennung. Die Mutter kann zwar Widerspruch einlegen, muss den aber begründen. Und dann kann der Vater auch rechtlich vorgehen. Wir empfehlen, das gemeinsame Sorgerecht vor der Geburt zu beantragen. Dann vermeidet ihr möglichen Stress bei einer Trennung.

Vaterschaft

Schon zwei Monate vor der Geburt des Kindes können unverheiratete Eltern beim Jugendamt die Vaterschaft des Kindes kostenlos anerkennen lassen. Der Antrag ist unwiderruflich, muss persönlich erfolgen und Ausweisdokumente sind vorzulegen. Dafür bekommen die Eltern eine Jugendamtsurkunde, die notariellen Charakter hat. Die Zustimmung der Mutter ist zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich. Der Name des Vaters kann dann später auch in die Geburtsurkunde und das Geburtsregister eingetragen werden.

Elterngeld

Auch für unverheiratete Eltern besteht die Möglichkeit, dass beide Elternteile Elterngeld beantragen. Für den Vater ist die Voraussetzung, dass er mit dem Kind unter einem Dach lebt und die Vaterschaft offiziell anerkannt hat. Entscheidend für die Berechnung des Elterngeldes ist dann das Einkommen des Antragstellers.

Unverheiratete Eltern müssen die Steuer getrennt erklären
© falco (Pixabay)

Steuern

Das Ehegattensplitting können unverheiratete Eltern bei ihrer Steuererklärung nicht anwenden. Somit entfallen eine ganze Reihe an Möglichkeiten, um Steuern einzusparen. Jeder Partner muss seine eigene Steuererklärung abgeben und wird dabei wie eine alleinstehende Person bewertet.

Trennung

Das ist ein wirklich komplexes Kapitel, denn immer noch kämpfen viele getrennte Väter um mehr Möglichkeiten in Bezug auf die Ausübung ihrer Vaterrolle und die Besuchszeiten oder das Wechselmodell. Gesetzlich gilt: seit der Gesetzesänderung 1998 erhalten auch die Kinder von Eltern ohne Trauschein Unterhalt. Üblicherweise kommen Eltern dieser Unterhaltspflicht nach, indem sie ihr Kind betreuen. Wer das nach einer Trennung nicht mehr tut, ist zur Zahlung eines Beitrages als Unterhalt verpflichtet. Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Höhe dieser Zahlungen. Ein Verzicht auf den Unterhalt ist nicht möglich.

Unverheiratete Eltern müssen dem Partner im Falle einer Trennung keinen Unterhalt zahlen. Mit einer Ausnahme: betreut einer der Partner ein Kind unter drei Jahren, so ist von dem anderen Partner auch ein Unterhalt zu zahlen. Ab dem dritten Geburtstag ist dann nur noch der Unterhalt für das Kind fällig. Und wie immer gibt es auch hier Ausnahmen vom Standard.

Krankenversicherung

Auch bei der Krankenversicherung gelten Unterschiede für verheiratete und unverheiratete Paare. Außerdem gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten:

Private Krankenversicherung

Wer privat versichert ist, kann Kinder nicht ohne zusätzliche Kosten mitversichern. Meist gibt es für Kinder vergünstigte Sätze, die aber auch jährlich angepasst werden. Somit ist die private Krankenversicherung gerade mit mehreren Kindern durchaus kostspielig. Hier gibt es keine Unterscheidung beim Status der Eltern.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn ein Elternteil in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt ist, können bei den meisten Krankenkassen die Partner und Kinder in einer Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Das ist für unverheiratete Eltern allerdings nicht möglich. Hier müssen sich beide Elternteile um einen Versicherungsschutz kümmern. Ist der vorhanden, können die Kinder meist ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden.

Erbe

Unverheiratete Paare haben im Todesfall nicht automatisch Anrecht auf das Erbe des verstorbenen Partners. Sie müssen in dessen Testament berücksichtigt werden. Anders ist es bei den Kindern. Auch wenn Kinder unverheiratete Eltern haben, sind sie voll erbberechtigt. Aber für dieses Thema habt ihr hoffentlich noch reichlich Zeit.

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© Isaac Quesada (Unsplash)

Fazit für unverheiratete Eltern

Bei den meisten Themen ist abzulesen, dass es mit der Gleichberechtigung in Sachen Ehestand doch nicht so richtig weit hergeholt ist. Unverheiratete Eltern haben in vielen Bereichen immer noch deutliche Nachteile. Natürlich sollt ihr aus Liebe heiraten, nicht wegen der Steuer oder aus anderen bürokratischen Gründen. Aber ein Kind ist auf jeden Fall ein Grund, über eine Eheschließung nachzudenken.

Titelbild © Veronika Klim (Shutterstock)

Kai Bösel
Kai Bösel
Kai Bösel ist Patchwork-Dad von drei Kindern, die eigene Tochter Mika ist im April 2012 geboren. Der Hamburger ist Online-Publisher und betreibt neben Daddylicious auch das "NOT TOO OLD magazin" inklusive Podcast. Außerdem schreibt er für ein paar Zeitschriften und Magazine und hilft Kunden und Agenturen als Freelance Consultant. Nach dem Job entspannt er beim Laufen oder Golf.

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