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RatgeberFinanzenNews für Familien 2024 - Änderungen bei Elterngeld & Vaterschaftsurlaub

News für Familien 2024 – Änderungen bei Elterngeld & Vaterschaftsurlaub

Zum Jahreswechsel gibt es oft neue Vorschriften, Gesetze und Rahmenbedingungen. Gerade auch für Eltern oder Paare, die in Kürze Nachwuchs erwarten. Wir haben mal für euch gecheckt, welche Änderungen sich 2024 für Familien. Da gibt es Neuigkeiten unter anderem zum Elterngeld und dem Vaterschaftsurlaub. Die Regierung plant hier, die Väter zu supporten und ihnen bereits ab der Geburt auch gemeinsame Zeit mit dem Kind zu ermöglichen. Daraus ergeben sich Möglichkeiten, die ihr gern auch wahrnehmen solltet. Hier sind noch mehr Infos zu gesetzlichen Änderungen für Familien.

Da Familien ein ganz wichtiger Bevölkerungsteil sind und mit den Kindern den Weg in die Zukunft sichern, sollen sie von der Politik unterstützt und gefördert werden. Das gelingt mit einigen der Änderungen 2024, die für mehr Entlastung und spürbare Verbesserungen sorgen. Wichtige und wissenswerte Themen stellen wir euch jetzt zusammen.

Änderungen beim Elterngeld

Eine wichtige Änderung für Familien im Jahr 2024 ist die Ankündigung der Regierung, die obere Einkommensgrenze für den Erhalt des Elterngeldes abzusenken. Wenn Familien über ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb von 200.000 EUR verdienen, erhalten sie ab April diesen Jahres kein Elterngeld mehr. Das sollte in diesen Gehaltsklassen wohl zu verschmerzen sein. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 150.000 EUR. Ansonsten bekommen Arbeitnehmer*innen, die zur Betreuung eines Kindes den Job pausieren, zwischen 300 und 1800 EUR pro Monat aus dem Staatssäckel.

Neu sind auch die Bedingungen für die Aufteilung des Elterngeldes. Bisher konnte ein Elternteil für 12 Monate eine finanzielle Unterstützung erhalten. Teilen sich beide Elternteile die Betreuungszeit auf, waren 14 Monate möglich. Diese Rahmenbedingungen führten oft dazu, dass die Mütter bei 12 Monaten blieben und die Väter 2 Monate beantragten. Nun soll ab April 2024 aber gelten, dass bei dem Aufstocken auf 14 Monate nur ein Monat parallel genommen werden darf.

Unverändert ist auch die Möglichkeit, das ElterngeldPlus zu beantragen. Das ist für Mütter und Väter gedacht, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten. Sie können doppelt so lange Elterngeld erhalten, bekommen aber auch nur die Hälfte. Die Beiträge werden also gestreckt. Arbeiten beide Elternteile längerfristig in Teilzeit, dann bekommen sie einen Partnerschaftsbonus von weiteren 4 Monaten, können also insgesamt 32 Monate finanziell unterstützt werden.

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Kinderzuschlag steigt

Der Kinderzuschlag ist für die Eltern wichtig, die mit ihrem Einkommen zwar finanziell ausreichend für sich selbst sorgen können, bei denen die Taler aber kaum noch ausreichen, um auch den Nachwuchs adäquat zu versorgen. Mit dem Kinderzuschlag soll diese Lücke gefüllt werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird dieser Kinderzuschlag von bis zu 250 EUR auf bis zu 292 EUR pro Monat und Kind erhöht. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Voraussetzung ist das Erreichen einer Mindesteinkommensgrenze. Mit dem Einkommen, dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld soll der Bedarf der Familien gedeckt werden.

Kinderfreibetrag erhöht

Ab diesem Jahr 2024 erhöht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Eltern können diese Freibeträge bei der jährlichen Einkommensteuer anrechnen und müssen so weniger Steuern bezahlen. Es gibt den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf. Anzurechnen sind diese Freibeträge bei der Einkommensteuer, wenn sie für Sie günstiger sind als das Kindergeld, denn beides zusammen kann nicht genutzt werden. Der Freibetrag ist üblicherweise eher bei höheren Einkommen sinnvoll. Das Finanzamt berechnet automatisch im Steuerbescheid, ob die Freibeträge günstiger sind.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende steigt

Eigentlich soll bei getrennten Eltern ja ein Unterhalt von einem Elternteil gezahlt werden. Das passiert aber nicht immer oder auch nicht immer pünktlich. Daher soll der Unterhaltsvorschuss als staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden diese Lücke schließen. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Ab Januar 2024 gilt für den Unterhaltsvorschuss:

  • für Kinder null bis fünf Jahren monatlich bis zu 230 EUR (plus 43 EUR)
  • für Kinder von sechs bis elf Jahren monatlich bis zu 301 EUR (plus 49 EUR)
  • für Kinder von zwölf bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 EUR (plus 57 EUR).

Kinderkrankentage erhöht

Nach der Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie werden die Kinderkrankentage zu Beginn des Jahres 2024 pro Jahr von 10 auf 15 erhöht für jedes Kind und Elternteil. Für Alleinerziehende sind es damit 30 statt bisher 20 Arbeitstage. Wohnen mehrere Kinder im Haushalt, können die Eltern nun 35 Arbeitstage pro Elternteil in Anspruch nehmen, für Alleinerziehende somit 70 Arbeitstage. Und wird das Kind stationär behandelt, dann gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das Kinderkrankengeld beträgt gut 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Die Kinderkrankentage wurden Angang 2024 erhöht
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Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird angehoben

Wenn sich Eltern trennen, dann muss derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Kindesunterhalt zahlen. Der Mindestunterhalt ist dabei die Höhe, die der Unterhalt für Kinder mindestens haben muss. Er richtet sich nach den Beträgen der untersten Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.

Seit Anfang 2024 ist der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen erhöht worden und so an steigende Lebenshaltungskosten angeglichen worden.

  • für Kinder bis sechs Jahre steigt der Mindestunterhalt von 437 auf 480 EUR an
  • für Kinder von sieben bis einschließlich zwölf Jahren steigt der Mindestunterhalt von 502 auf 551 EUR an
  • für minderjährige Kinder ab 13 Jahren steigt der Mindestunterhalt von 588 auf 645 EUR an

Vaterschaftsurlaub noch 2024 geplant

Ein Großteil der Väter bleibt nach der Geburt maximal zwei Wochen zuhause, um dann wieder in den Job zurückzukehren, und die Familienkasse zu füllen. Unter der Führung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus soll aber noch 2024 der Vaterschaftsurlaub auf den Weg gebracht werden. Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll so gerade für die Väter verbessert werden. Außerdem bekommen die Papas so die Möglichkeit, auch eine intensive Beziehung zum Baby aufzubauen. Geplant ist, die Väter für 14 Tage in einen bezahlten Urlaub zu schicken, damit er sich gerade beim Start gleichberechtigt mit einbringen kann. Der Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer bleiben davon unberührt.

Wir wünschen euch ein gesundes und durchweg erfreuliches neues Jahr!

Titelbild © evgenyataman (depositphotos.com)

Kai Bösel
Kai Bösel
Kai Bösel ist Patchwork-Dad von drei Kindern, die eigene Tochter Mika ist im April 2012 geboren. Der Hamburger ist Online-Publisher und betreibt neben Daddylicious auch das "NOT TOO OLD magazin" inklusive Podcast. Außerdem schreibt er für ein paar Zeitschriften und Magazine und hilft Kunden und Agenturen als Freelance Consultant. Nach dem Job entspannt er beim Laufen oder Golf.

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