Spielzeug

Drohnen als Geschenk – Warum fast jede zweite „Kinder-Drohne“ rechtlich bedenklich ist

matthew ball s AjBMWi6ig unsplash

Drohnen sind ein ziemlich cooles Gadget und seit über zehn Jahren auf dem Siegeszug. Daher stehen die kleinen Fluggeräte auch bei vielen Kindern zum Geburtstag oder zu Weihnachten recht weit oben auf dem Wunschzettel. Klar, verstehen wir. Die Dinger sind cool, technisch spannend und versprechen jede Menge Spaß. In Online-Shops gibt es für den Einstieg eine Vielzahl sogenannter „Kinder-Drohnen“ mit zum Teil sehr guten Bewertungen. Warum trotzdem Vorsicht geboten ist, verraten wir euch in diesem Artikel.

Denn was viele von uns Eltern nicht wissen: Der Großteil der Drohnen, die als „Kinder-Drohne“, „Toy Drone“ oder „Mini Drone Kids“ beworben werden, dürfen unsere Kinder rechtlich gar nicht fliegen. Zumindest nicht allein. Und schon gar nicht draußen im Garten oder Park. Eine aktuelle Analyse des Verbraucherportals Drohnen-Camp zeigt nämlich: Rund 45 Prozent der als Kinderprodukte beworbenen Fluggeräte sind rechtlich überhaupt nicht für Kinder geeignet. Und von 55 untersuchten Produkten darf sage und schreibe nur ein einziges Modell laut Hersteller unter freiem Himmel geflogen werden.

Willkommen in der wunderbaren Welt des Drohnen-Dschungels, wo Marketing-Versprechen und rechtliche Realität zwei völlig verschiedene Dinge sind.

Wenn „Kinder-Drohne“ nicht Kinder-Drohne bedeutet

Das Problem beginnt schon beim Begriff selbst. „Kinder-Drohne“ klingt eindeutig, ist aber gesetzlich überhaupt nicht definiert. Hersteller und Händler können praktisch jeden kleinen Quadcopter so nennen. Auch wenn er rechtlich eine vollwertige Drohne ist, die erst ab 16 Jahren selbstständig geflogen werden darf.

Francis Markert, Drohnenausbilder und Mitgründer von Drohnen-Camp, bringt es auf den Punkt: „Viele Eltern schenken eine vermeintliche Kinder-Drohne und erfahren erst später, dass ihr Kind sie gar nicht allein fliegen darf. Viele Geräte sehen aus wie Spielzeug, sind aber rechtlich vollwertige Drohnen. Jedes Jahr führt das zu enttäuschten Kindern und verunsicherten Eltern.“

Stell dir vor: Du schenkst deinem achtjährigen Sohn zu Weihnachten seine Traum-Drohne. Er packt sie aus, seine Augen leuchten, er kann es kaum erwarten, damit im Garten zu fliegen. Und dann stellst du fest, dass er das rechtlich gar nicht darf – zumindest nicht ohne dich als qualifizierte Aufsichtsperson. Und du selbst musst mindestens 16 Jahre alt sein und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Nicht gerade der Weihnachtsmorgen, den du dir vorgestellt hast, oder?

Woran du echte Spielzeug-Drohnen erkennst

Bevor wir uns weiter aufregen, lass uns klären, woran du erkennst, ob eine Drohne wirklich ein Spielzeug ist, welches dein Kind legal und selbstständig nutzen darf.

Eine Drohne gilt nur dann als Spielzeug, wenn der Hersteller sie ausdrücklich für Kinder unter 14 Jahren freigibt. Das Entscheidende ist dabei nicht der bunte Karton, nicht der niedrige Preis und auch nicht der Shop-Titel mit „Kids“ oder „Kinder“ drin. Ausschlaggebend ist die Angabe auf der Verpackung. Fehlt dort die deutliche Angabe „für Kinder unter 14 Jahren geeignet“, musst du davon ausgehen, dass das Produkt nicht den Sicherheitsstandards für Kinderspielzeug entspricht.

Echte Spielzeug-Drohnen haben typischerweise ein sehr geringes Gewicht, oft unter 100 Gramm. Sie verfügen über einen vollständigen Propellerschutz und eine geringe Leistung, was sie sicher für das Fliegen in Innenräumen macht. Die CE-Kennzeichnung sollte vorhanden sein, sie bestätigt, dass der Hersteller die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen einhält. Und meist haben diese Drohnen entweder gar keine Kamera oder nur eine sehr einfache Spielzeugkamera.

Apropos Kamera: Hier wird es richtig tricky. Bereits einfache Kameras können eine Drohne je nach Modell registrierungspflichtig machen. Das bedeutet zusätzlichen bürokratischen Aufwand für dich als Elternteil. Und es kommt noch besser: Drohnenflüge unter freiem Himmel sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Deine normale Privathaftpflicht bietet in der Regel keinen ausreichenden Schutz. Du brauchst eine spezielle Haftpflichtversicherung.

Was die Amazon-Analyse wirklich zeigt

Um herauszufinden, wie groß das Problem tatsächlich ist, haben die Experten von Drohnen-Camp eine Marktanalyse durchgeführt. Sie haben sich die Suchergebnisse für „Spielzeug Drohne“ auf Amazon angeschaut – also genau das, was wir Eltern typischerweise ins Suchfeld tippen. 55 verschiedene Produkte von 32 Herstellern wurden unter die Lupe genommen. Das deckt den Großteil dessen ab, was dir und mir im Weihnachtsgeschäft angezeigt wird.

Die Ergebnisse sind, gelinde gesagt, ernüchternd. Nur 30 von 55 Produkten sind laut Hersteller überhaupt für Kinder geeignet. Das bedeutet: Fast die Hälfte aller Angebote wird als „Kinder-Drohne“ beworben, erfüllt die Kriterien aber gar nicht. Noch krasser wird es beim Thema Outdoor-Nutzung. Nur ein einziges Produkt ist für Kinder unter freiem Himmel zugelassen. Ein einziges! Das sind 98 Prozent aller Angebote, die Kinder nicht draußen fliegen dürfen.

Von den 30 Produkten, die überhaupt für Kinder geeignet sind, dürfen 24 nur in Innenräumen genutzt werden. Viele Eltern verschenken also Geräte in der Annahme, ihr Kind könne damit im Park oder Garten fliegen und genau das ist rechtlich nicht erlaubt. Francis Markert erklärt die Problematik:

„Viele Eltern glauben, sie kaufen ein Outdoor-Spielzeug – tatsächlich dürfen die meisten Modelle im Freien nur unter Aufsicht oder gar nicht genutzt werden“

Indoor oder Outdoor – ein riesiger Unterschied

Hier müssen wir einen wichtigen Punkt klarstellen, der vielen nicht bewusst ist: Indoor-Drohnen und Outdoor-Drohnen sind rechtlich zwei völlig verschiedene Welten.

Eine echte Spielzeug-Drohne für Innenräume darf dein Kind ab einem bestimmten Alter (je nach Herstellerangabe) selbstständig fliegen, aber eben nur drinnen. Im Wohnzimmer, im Flur, vielleicht in der Turnhalle. Sobald es nach draußen geht, unter den offenen Himmel, greifen andere Regeln. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob die Drohne noch so klein und harmlos aussieht.

Für Flüge unter freiem Himmel gilt: Kinder unter 16 Jahren dürfen keine Drohne selbstständig steuern, es sei denn, sie ist ausdrücklich als Spielzeug für Outdoor-Nutzung gekennzeichnet. Und wie wir jetzt wissen, trifft das auf fast keine der angebotenen Modelle zu. In allen anderen Fällen muss eine qualifizierte Aufsichtsperson dabei sein. Also jemand, der mindestens 16 Jahre alt ist und die entsprechenden Kenntnisse hat.

Das bedeutet in der Praxis: Wenn dein zehnjähriger Sohn mit seinem neuen Fluggerät in den Garten geht, musst du als Vater danebenstehen und aufpassen. Du bist rechtlich verantwortlich. Lässt du ihn allein fliegen und es passiert etwas, kann das richtig teuer werden.

Die Checkliste vor dem Kauf

Damit du nicht in die Falle tappst und am Ende eine Drohne unter dem Weihnachtsbaum liegen hast, die mehr Frust als Freude bringt, solltest du vor dem Kauf ein paar Dinge prüfen.

Erstens: die Altersfreigabe des Herstellers. Nicht die im Titel oder der Produktbeschreibung, sondern die auf der Verpackung. Steht dort eindeutig „für Kinder unter 14 Jahren geeignet“? Wenn nein, dann ist es kein Spielzeug.

Zweitens: Hat die Drohne eine Kamera? Das ist entscheidend für die Frage, ob du sie registrieren musst. Eine Registrierung bedeutet Aufwand, Kosten und eine E-ID-Nummer, die du am Gerät anbringen musst.

Drittens: Wo soll hauptsächlich geflogen werden? Indoor oder Outdoor? Das macht, wie wir jetzt wissen, einen gewaltigen Unterschied. Wenn dein Kind davon träumt, die Drohne im Park steigen zu lassen, brauchst du ein anderes Modell als für Flüge im Wohnzimmer.

Viertens: die Versicherungsfrage. Deckt deine Privathaftpflicht Drohnen ab? Wahrscheinlich nicht ausreichend. Für Outdoor-Flüge brauchst du eine spezielle Haftpflicht. Die kostet nicht die Welt, aber sie ist Pflicht.

Fünftens: Gewicht und Geschwindigkeit. Beides gibt klare Hinweise auf das Risikoprofil der Drohne. Je leichter und langsamer, desto sicherer – gerade für Kinder.

2025 11 24 PR Grafik Spielzeugdrohnen Slide3

No-Name-Angebote mit Vorsicht genießen

Besonders bei günstigen No-Name-Angeboten solltest du hellhörig werden. Klar, der Preis lockt. Aber oft sind die Altersangaben unschärfer, die Dokumentation mangelhaft und die Produktsicherheit fragwürdig. Markert rät Eltern, solche Angebote kritisch zu prüfen: „Eine Drohne ist ein tolles Geschenk, aber nur, wenn sie wirklich zu den Kindern passt. Mit ein paar einfachen Checks lässt sich leicht feststellen, ob das Wunschmodell bedenkenlos unter dem Weihnachtsbaum liegen kann.“

Achte auch auf die Bewertungen, aber nicht blind. Viele Käufer wissen selbst nicht, ob die Drohne rechtlich für ihre Kinder geeignet ist. Eine Fünf-Sterne-Bewertung sagt nichts darüber aus, ob das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Was passiert, wenn du es falsch machst?

Jetzt könntest du denken: „Ach, wird schon niemand kontrollieren.“ Aber Vorsicht. Wenn dein Kind mit einer nicht zugelassenen Drohne allein fliegt und etwas passiert – sei es ein Unfall, eine Verletzung oder ein Sachschaden – stehst du als Elternteil in der vollen Haftung. Ohne entsprechende Versicherung kann das richtig teuer werden.

Hinzu kommen mögliche Bußgelder. Wer gegen die Drohnenverordnung verstößt, riskiert Strafen von mehreren hundert Euro. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch richtig ins Geld gehen. Deutlich mehr als dein neues Spielzeug selbst gekostet hat.

Und dann ist da noch der Frust-Faktor. Stell dir vor, du musst deinem Kind erklären, dass es die Drohne, die es sich so sehr gewünscht hat, nicht so nutzen darf wie gedacht. Das sind Tränen, die sich vermeiden lassen.

Die gute Nachricht: Es gibt Lösungen

Jetzt könnte man denken, Drohnen als Geschenk sind einfach zu kompliziert. Aber das stimmt nicht. Mit dem richtigen Wissen und einer informierten Kaufentscheidung kann so ein Fluggerät ein fantastisches Geschenk sein: spannend, kreativ und technisch lehrreich.

Der Schlüssel liegt darin, vor dem Kauf zu wissen, wonach du suchst. Wenn dein Kind jünger ist und hauptsächlich drinnen fliegen soll, gibt es durchaus gute Spielzeug-Drohnen, die legal und sicher sind. Diese Modelle sind speziell für Innenräume konzipiert, haben Propellerschutz und sind so leicht und langsam, dass das Verletzungsrisiko minimal ist.

Ist dein Kind älter und reifer, und du bist bereit, als Aufsichtsperson dabei zu sein, dann kannst du auch zu anspruchsvolleren Modellen greifen. Wichtig ist nur, dass du die rechtlichen Rahmenbedingungen kennst und einhältst. Informiere dich über Versicherung, Registrierung und die Flugregeln in deiner Umgebung.

Und wenn dein Kind wirklich ernsthaft in das Thema Drohnen einsteigen will, könnte auch eine Schulung eine Option sein. Verschiedene Anbieter bieten Kurse für Kinder und Jugendliche an, in denen sie nicht nur das Fliegen lernen, sondern auch die rechtlichen Grundlagen. Das kann deutlich nachhaltiger sein als eine Drohne, die nach drei Wochen in der Ecke liegt.

Das Fazit für uns Väter

Drohnen sind kein einfaches Geschenk mehr, falls sie das denn überhaupt jemals waren. Der Markt ist unübersichtlich, die Bezeichnungen irreführend und die rechtlichen Anforderungen komplex. Aber mit etwas Recherche und den richtigen Fragen lässt sich das Problem lösen.

Lass dich nicht von bunten Bildern, Rabatt-Schildern und Begriffen wie „Kinder-Drohne“ blenden. Prüfe die Altersfreigabe auf der Verpackung, kläre die Indoor-Outdoor-Frage, informiere dich über Versicherung und Registrierung. Und im Zweifelsfall: Frag nach. Beim Hersteller, beim Händler oder bei Fachportalen wie Drohnen-Camp.

Dein Kind wird dir nicht dankbar sein, wenn ein cooles Gadget unterm Baum liegt, aber rechtlich nicht nutzbar ist. Es wird dir aber sehr dankbar sein, wenn du dich vorher informiert hast und ein Modell schenkst, das wirklich passt. Legal, sicher und mit echtem Spaßfaktor.

Eine Drohne kann ein großartiges Geschenk sein. Aber nur, wenn sie die richtige ist. Also nimm dir die Zeit, mach deine Hausaufgaben und dann: Guten Flug!

Shares:
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die folgenden im Rahmen der DSGVO notwendigen Bedingungen müssen gelesen und akzeptiert werden:

Durch Abschicken des Formulares wird dein Name, E-Mail-Adresse und eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Für weitere Informationen wirf bitte einen Blick in die Datenschutzerklärung.