Letzte Woche trudelte eine unauffällige Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit ein, die weitreichende Konsequenzen für Eltern hat. Für den Bezug von Kindergeld gibt es eine neue Voraussetzung: Eltern müssen die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes der Familienkasse mitteilen. Am besten noch in diesem Jahr, denn die Mühlen der Bürokratie mahlen bekanntlich ja nicht so schnell. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2016 unabhängig von dem Geburtsdatum des Kindes.
Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ab 1.1.2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird. Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene und die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder über den Kindergeldantrag mit.
Wann und Wo bekomme ich die Steuer-Identifikationsnummer?
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt Ihrem Kind die Steuer-Identifikationsnummer zu, sobald die Meldebehörde dem BZSt die benötigten Daten übermittelt hat. Sollte Ihrem Kind nach drei Monaten noch keine Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt worden sein, können Sie dem BZSt die persönlichen Daten Ihres Kindes (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort) mitteilen. Das BZSt wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihrem Kind die Steuer-Identifikationsnummer mitteilen.
Nachtrag der Steuer-Identifikationsnummer
Wird bereits Kindergeld bezogen und die Steuer-Identifikationsnummern wurden der Familienkasse noch nicht mitgeteilt, sollte dies möglichst beim nächsten Kontakt mit der Familienkasse nachgeholt werden. Das geht allerdings nur schriftlich! Eine Steuer-Identifikationsnummer wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid verzeichnet.
Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Bis 2017 MUSS dies aber erledigt sein, dann sonst Bezüge rückwirkend erstattet werden müssen. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.
Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht Euch die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Wie es funktioniert und wie ihr an das Formular kommt: http://www.arbeitsagentur.de
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