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Mehr Freiheit beim Familiennamen – Änderungen beim Namensrecht ab Mai 2025

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Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine Reform in Kraft, die still und leise eine kleine Revolution bedeutet: Das Namensrecht wird modernisiert – endlich. Was trocken klingt, kann im Alltag von Eltern, Patchworkfamilien und frisch Getrennten große Wirkung entfalten. Denn mit dem neuen Gesetz wird es deutlich einfacher, den Familiennamen den tatsächlichen Lebensverhältnissen anzupassen.

Gerade Väter, die sich in neuen Familienkonstellationen wiederfinden oder gemeinsam mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner über den Namen des Kindes entscheiden wollen, sollten sich jetzt mit den neuen Möglichkeiten vertraut machen.

Doppelnamen fürs Kind: Nicht mehr nur Ehepaaren vorbehalten

Bisher galt: Unverheiratete Eltern mussten sich beim Nachnamen ihres Kindes für einen einzigen entscheiden – entweder Mutter oder Vater. Ein Doppelname war nicht erlaubt. Das ändert sich nun grundlegend.

Wie die Notare Bayern und Pfalz in ihrer Pressemeldung betonen, können „unverheiratete Paare ihrem Kind nunmehr auch einen aus den Namen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen geben“. Das heißt: Der Name des Kindes kann künftig beide Elternteile gleichberechtigt widerspiegeln – ein längst überfälliger Schritt in Richtung Gleichstellung und familiärer Vielfalt.

Für viele frischgebackene Eltern bedeutet das: mehr Freiheit bei der Namenswahl und eine neue Möglichkeit, gemeinsame Identität zu stiften – auch ohne Trauschein.

Einbenennung wird flexibler – auch für volljährige Stiefkinder

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft Patchworkfamilien – ein Lebensmodell, das längst Normalität ist. Bisher konnten nur minderjährige Kinder nach der Heirat eines Elternteils mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin den Ehenamen dieser Person annehmen, etwa per „Einbenennung“.

Ab Mai 2025 steht diese Option auch volljährigen Stiefkindern offen: „Schließt ein Elternteil eine neue Ehe mit einem Stiefelternteil und wird der Name des Stiefelternteils zum Ehenamen, können von nun an auch volljährige Stiefkinder diesen Ehenamen annehmen oder einen Doppelnamen bilden“, so die Mitteilung der Notare. Das kann in vielen Fällen helfen, neue Familiengefüge auch namentlich zu festigen – ganz ohne Zwang, aber mit mehr Spielraum.

Nach Trennung oder Tod: Der eigene Name kehrt leichter zurück

Viele Menschen behalten nach einer Scheidung oder dem Tod des Ehepartners den gemeinsamen Ehenamen – aus pragmatischen oder emotionalen Gründen. Andere aber sehnen sich nach dem „alten Ich“, nach dem Geburtsnamen oder einem neuen Start. Auch hier bringt das neue Namensrecht Erleichterung:

Künftig darf der frühere Familienname wieder angenommen werden. Zudem kann ein Doppelname gebildet werden – und das auch für Kinder. Heißt konkret: Wenn der Name der Kinder bisher der gemeinsame Ehename war, darf nun auch für sie eine Umbenennung in den Namen des betreuenden Elternteils erfolgen – oder ein Doppelname.

Adoptionsbremse gelöst: Selbstbestimmung bei Erwachsenenadoption

Für besondere mediale Aufmerksamkeit sorgte im Vorfeld der Reform ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erwachsenenadoption. Bisher war es so, dass volljährige Adoptierte automatisch den Nachnamen der adoptierenden Person annehmen mussten. Das höchste deutsche Gericht erklärte diese Regelung zwar für verfassungsgemäß – politisch setzte man dennoch eine Änderung durch.

„Die adoptierte Person kann der Namensänderung jetzt widersprechen und ihren bisherigen Familiennamen fortführen oder einen Doppelnamen bilden“, erklären die Notare. Damit wird die Zwangsübernahme eines neuen Namens abgeschafft – und das bedeutet mehr Selbstbestimmung für alle Beteiligten.

Erwartet wird, dass viele Adoptionsverfahren, die aus Angst vor einem erzwungenen Namenswechsel auf Eis lagen, nun nachgeholt werden. Die sogenannte „Adoptionsbremse“ läuft aus.

Rechtlich sauber – was Väter jetzt wissen müssen

So viel neue Freiheit bringt auch ein wenig Bürokratie mit sich. Wichtig ist: Eine Namensänderung ist nicht einfach ein formloser Wunschzettel – sie muss korrekt beantragt und dokumentiert werden.

Im Zusammenhang mit einer Adoption erfolgt die namensrechtliche Entscheidung durch das Familiengericht. Die entsprechende Erklärung muss vor dem Ausspruch der Adoption erfolgen – idealerweise bereits im notariellen Antrag. Wer sich hier unsicher ist, sollte frühzeitig notarielle Beratung in Anspruch nehmen.

In allen anderen Fällen – etwa bei einer Scheidung oder für unverheiratete Eltern – läuft die Namensänderung über das Standesamt. Dort können die entsprechenden Erklärungen abgegeben und öffentlich beglaubigt werden. Notare sind auch hier nicht zwingend notwendig, stehen aber für Beratung zur Verfügung – insbesondere bei komplexeren Familienmodellen.

Wichtig für „Alt-Fälle“: Wer bereits adoptiert wurde und durch die alte Rechtslage zu einem neuen Namen verpflichtet war, kann dies rückgängig machen. „Eine bereits erfolgte Namensänderung kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt rückgängig gemacht werden“, heißt es in der Mitteilung.

Patchwork, gleichgeschlechtliche Eltern, moderne Vaterschaft: Das Gesetz denkt mit

Dass diese Reform des Namensrechts so viele Fallstricke beseitigt, ist kein Zufall. Sie ist Ausdruck eines neuen Verständnisses von Familie – eines Verständnisses, das Vielfalt zulässt und stärkt.

Ob Regenbogenfamilien, Patchworkmodelle oder getrenntlebende Väter, die dennoch präsente Eltern bleiben – das Gesetz schafft den notwendigen Rahmen, um all diese Konstellationen auch im Namen sichtbar zu machen. Dabei geht es nicht nur um Symbolik. Namen haben rechtliche Bedeutung, prägen die Identität eines Kindes, beeinflussen Dokumente, Reisedokumente, Behördenvorgänge – und das tägliche Leben.

Notare als Partner für individuelle Lösungen

Auch wenn viele Namensänderungen ohne notarielle Begleitung möglich sind, spielen Notare weiterhin eine wichtige Rolle. „Notare werden dabei auch in Zukunft eine Schlüsselrolle spielen: als beratende Partner, die individuelle Wünsche mit rechtlicher Expertise unterstützen und umsetzen“, betonen die Kammern aus Bayern und der Pfalz.

Gerade wenn es um komplexe Patchworkkonstellationen, Auslandserklärungen oder Adoptionsverfahren geht, lohnt sich die Expertise. Denn hier geht es um mehr als nur einen Eintrag im Pass – es geht um Identität, Anerkennung und das Gefühl, in einer Familie angekommen zu sein.

Fazit: Eine Reform mit großem Potenzial

Mit dem neuen Namensrecht zieht das Familienrecht endlich nach, was die Gesellschaft längst lebt: Vielfalt, Individualität und freie Entscheidung. Für Väter – ob verheiratet, getrennt, alleinerziehend oder Teil einer Patchworkfamilie – bedeutet das: mehr Gestaltungsspielraum und die Möglichkeit, den Namen ihrer Kinder bewusster zu wählen oder zu verändern.

Wer also aktuell über eine Namensänderung nachdenkt, sollte sich die neuen Regelungen des Namensrechts genau anschauen – und im Zweifel Rat bei Notaren oder dem zuständigen Standesamt einholen. Denn nie war es einfacher, den eigenen Namen nach seinen individuellen Wünschen und Vorlieben anzupassen.

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