Finanzen

Kindergeld und Freibeträge 2026 – Bis zu 500 Euro mehr für Familien

Das ändert sich beim Kindergeld 2026

Ab Januar 2026 bekommen Familien in Deutschland mehr staatliche Unterstützung: Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind und Monat, gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro jährlich. Für Millionen Eltern bedeutet das spürbare finanzielle Entlastungen – allerdings profitieren nicht alle gleichermaßen. Was die Änderungen konkret für das Familienbudget bedeutet und wer am meisten davon hat, gibt es hier in der Zusammenfassung.

Kindergeld: 259 Euro ab Januar 2026

Die gute Nachricht vorweg, auch wenn die Erhöhung marginal ist: Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Eltern für jedes Kind 259 Euro Kindergeld pro Monat. Das sind vier Euro mehr als 2025, als das Kindergeld von 250 auf 255 Euro gestiegen war. Auf den ersten Blick mag das bescheiden wirken, denn aufs Jahr gerechnet macht es gerade mal pro Kind 48 Euro mehr aus.

Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet die Erhöhung immerhin 96 Euro zusätzlich jährlich, bei drei Kindern sind es bereits 144 Euro. Das Besondere: Die Anpassung erfolgt vollautomatisch, ohne dass Eltern aktiv werden müssen. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit überweisen das erhöhte Kindergeld ab Januar automatisch.

Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro

Parallel zum Kindergeld erhöht sich auch der steuerliche Kinderfreibetrag deutlich. Für 2026 steigt er auf insgesamt 9.756 Euro pro Kind. Dieser Betrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Kinderfreibetrag für das Existenzminimum: 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil)
  • BEA-Freibetrag (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf): 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil)

Zum Vergleich: 2025 lag der Gesamtfreibetrag noch bei 9.600 Euro – die Erhöhung beträgt also 156 Euro. Diese Anpassung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Freistellung des Kinderexistenzminimums und erfolgt, um die Effekte der Inflation auszugleichen.

Die entscheidende Frage: Kindergeld oder Freibetrag?

Viele Eltern fragen sich: Bekomme ich nun beides – Kindergeld und Steuervorteil durch den Freibetrag? Die Antwort lautet: Nein. Das Finanzamt führt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch und entscheidet, welche Variante für die Familie finanziell vorteilhafter ist.

So funktioniert die Günstigerprüfung

Bei der Steuererklärung berechnet das Finanzamt zwei Szenarien:

  1. Die Familie erhält weiterhin das monatlich ausgezahlte Kindergeld
  2. Stattdessen wird der Kinderfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen

Nur wenn die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher ist als das bereits ausgezahlte Kindergeld, greift der Freibetrag. In diesem Fall wird das erhaltene Kindergeld mit der Steuererstattung verrechnet. Eltern müssen nichts dafür tun, die Prüfung läuft automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Wer profitiert wie stark?

Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen

Für etwa 90 Prozent aller Familien bleibt das monatliche Kindergeld die günstigere Variante. Bei verheirateten Paaren wird der Kinderfreibetrag erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 80.000 Euro vorteilhafter.

Rechenbeispiel Familie mit zwei Kindern (mittleres Einkommen):

  • Kindergeld 2026: 2 x 259 Euro x 12 Monate = 6.216 Euro jährlich
  • Diese Familie erhält das Kindergeld ausgezahlt, da der Steuervorteil durch die Freibeträge geringer wäre

Familien mit höherem Einkommen

Bei höheren Einkommen und entsprechend höheren Grenzsteuersätzen lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr. Je höher das Einkommen, desto größer der steuerliche Vorteil.

Rechenbeispiel Familie mit zwei Kindern (höheres Einkommen, Grenzsteuersatz 30 %):

  • Steuerfreibetrag pro Kind: 9.756 Euro
  • Bei zwei Kindern: 19.512 Euro weniger zu versteuerndes Einkommen
  • Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: ca. 5.854 Euro
  • Abzüglich bereits erhaltenes Kindergeld (6.216 Euro): Keine zusätzliche Erstattung in diesem Fall

Der Vorteil zeigt sich vor allem bei noch höheren Grenzsteuersätzen. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums kann eine verheiratete Familie mit zwei Kindern und mittlerem bis höherem Einkommen durch die kombinierten Erhöhungen von Kindergeld und Freibetrag jährlich rund 500 Euro mehr im Familienbudget haben.

Alleinerziehende

Alleinerziehende profitieren bereits ab einem Jahreseinkommen von rund 40.000 Euro brutto vom Kinderfreibetrag, auch dank des zusätzlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 Euro.

Kinderzuschlag: Zusätzliche Hilfe für Geringverdiener

Familien mit geringem Einkommen, die kein Bürgergeld beziehen, können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Der maximale Kinderzuschlag bleibt 2026 bei 297 Euro pro Kind und Monat.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag:

  • Die Eltern müssen mindestens 900 Euro brutto verdienen (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende)
  • Sie dürfen kein Bürgergeld beziehen
  • Das Einkommen muss ausreichen, um zusammen mit Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld den Familienbedarf zu decken
  • Das Kind muss unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein

Der Kinderzuschlag wird am selben Tag wie das Kindergeld ausgezahlt, was die Haushaltsplanung erleichtert. Eltern können ihren Anspruch über den Kinderzuschlag-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit prüfen und den Antrag online bei der Familienkasse stellen.

Was bedeuten die Änderungen konkret?

Keine neuen Anträge nötig

Die Kindergelderhöhung erfolgt automatisch. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen nichts unternehmen. Auch die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag läuft automatisch, sobald eine Steuererklärung abgegeben wird.

Wann kommt das Geld?

Das Kindergeld wird weiterhin monatlich überwiesen, abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer zwischen dem 8. und 23. des Monats. Die genauen Auszahlungstermine werden von der Familienkasse festgelegt.

Der steuerliche Vorteil durch den Kinderfreibetrag zeigt sich hingegen erst bei der Steuererklärung im Folgejahr, also für das Jahr 2026 erst in der Steuererklärung 2027.

Für wen lohnt sich eine Steuererklärung?

Auch wenn die Günstigerprüfung automatisch erfolgt, ist eine Steuererklärung unerlässlich, damit der Kinderfreibetrag überhaupt berücksichtigt werden kann. Besonders Familien mit höheren Einkommen sollten darauf achten, dass:

  • Alle Kinder korrekt in der Steuererklärung angegeben sind
  • Geburtsurkunden und ggf. Ausbildungsnachweise vorliegen
  • Die Anlage Kind vollständig ausgefüllt wird

Inflation und Kaufkraft: Reicht die Erhöhung?

Die schrittweisen Anhebungen von Kindergeld und Freibeträgen sind Teil einer Strategie der Bundesregierung, die Folgen der Inflation abzufedern. Seit 2022 wurde das Kindergeld insgesamt um 40 Euro erhöht – von 219 Euro (für die ersten beiden Kinder) auf 259 Euro in 2026.

Dennoch: Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von mehreren Prozent in den vergangenen Jahren reichen die Erhöhungen gerade aus, um die Kaufkraft zu stabilisieren, nicht jedoch um reale Verbesserungen zu schaffen. Die Erhöhungen gleichen also primär gestiegene Lebenshaltungskosten aus, insbesondere bei Lebensmitteln, Energie und Wohnkosten.

Ausblick: Weitere Reformen in der Diskussion

Die neue Bundesregierung aus Union und SPD hat angekündigt, das Kindergeld „kontinuierlich anzuheben“. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch das Kindergeld steigen soll.

Automatische Auszahlung nach Geburt

Geplant ist außerdem eine automatische Kindergeldauszahlung direkt nach der Geburt eines Kindes, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen. Dies würde die Bürokratie deutlich reduzieren.

Staffelung nach Kinderzahl?

Die CDU hatte gefordert, dass es künftig für das dritte und jedes weitere Kind mehr Kindergeld gibt als für die ersten beiden. Die SPD lehnte dies ab. Derzeit erhalten Eltern seit 2023 für jedes Kind den gleichen Betrag – unabhängig von der Kinderzahl.

Kindergrundsicherung auf Eis

Die ursprünglich von der Ampel-Koalition geplante Kindergrundsicherung, die verschiedene Leistungen zusammenführen sollte, steht nach dem Regierungswechsel auf der Kippe und ist aktuell nicht Bestandteil der Regierungspläne.

Checkliste: Das sollten Sie jetzt tun

Nichts tun – die Kindergelderhöhung kommt automatisch
Steuererklärung einreichen, wenn Sie höheres Einkommen haben
Kinderzuschlag prüfen, wenn Sie geringes Einkommen haben
Kindergeldnummer bereithalten für eventuelle Rückfragen
Unterlagen aktualisieren bei Änderungen (Umzug, Bankverbindung)

Fazit

Die Anpassungen ab 2026 bringen Familien spürbare, wenn auch moderate Entlastungen. Während das Kindergeld vor allem Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen direkt zugutekommt, profitieren Besserverdienende stärker vom gestiegenen Kinderfreibetrag. Zusammen mit dem Kinderzuschlag für Geringverdiener soll das Gesamtpaket helfen, die gestiegenen Lebenshaltungskosten abzufedern und Familien finanziell zu stärken.

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