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RatgeberFamilienlebenUrlaub mit fremden Kindern - Vollmacht, Reiseapotheke & Co.

Urlaub mit fremden Kindern – Vollmacht, Reiseapotheke & Co.

Durch den seit Wochen andauernden Kita-Streik müssen viele Eltern die Tagesbetreuung selbst übernehmen. Wertvolle Urlaubstage gehen verloren und die Sommerferien stehen unmittelbar vor der Tür. In der Regel sind dann auch die Kitas für eine lange Zeit dicht. Großeltern springen dann gerne ein. Im schlimmsten Fall müssen Paare getrennt Urlaub nehmen, bevor die Kids wieder in die Tagesbetreuung gehen können. Gerade in diesem Jahr werden sich Eltern vermehrt gegenseitig unterstützen, wenn der beste Freund oder die beste Freundin gleich mit in die Ferien kommt. Doch bevor es gemeinsam on tour geht, gilt es wichtige rechtliche – aber auch erzieherische Fragen – im Vorfeld zu klären.

Im ersten Schritt muss sichergestellt werden, dass alle Mitreisenden gültige Papiere besitzen. Denn bereits hier kann es erste Stolpersteine geben. So ist etwa die Annahme, dass es keine Passpflicht innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums gibt, ein weitverbreiteter Mythos. Stattdessen gilt: Nicht nur Eltern, sondern auch Kinder müssen sich ausweisen können. Hier genügt der Kinderreisepass. Auch in den meisten anderen Ländern reicht diese Passform für Kinder unter zwölf Jahren aus.

Checkliste – Reisevollmacht mit Übertragung der Personensorge

Ebenso wichtig ist eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Die meisten Länder akzeptieren hier eine formlose Reisevollmacht. Dennoch sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden, damit es an den Grenz- und Einreisekontrollen oder im medizinischen Notfall keine unnötigen Komplikationen gibt:

Persönliche Daten des Kindes
Vorname und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Wohnadresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort).

Übertragung Personenfürsorge
Vorname und Nachname sowie vollständige Wohnanschrift des / der Aufsichtsperson(en)

Reise-Eckdaten
Beginn und Ende der Reise, Reiseroute und Urlaubsziel

Erreichbarkeit der Eltern
Festnetznummer / Handynummer inklusive Ländervorwahl für Deutschland (+49)

Unterschriften der Eltern
Vor- und Nachname, Personalausweis- oder Reisepassnummer sowie die Unterschrift des jeweiligen Elternteils. Wichtig: Alle Sorgeberechtigten, das heißt bei einem gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile, müssen die Vollmacht und temporäre Übertragung der Personenfürsorge unterschreiben!

Ausweis-Kopie
Für eine mögliche Überprüfung müssen der Vollmacht Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern beigelegt werden

Mehrsprachig
Geht es in ein fremdsprachiges Land, ist es ratsam, die Reisevollmacht auch in der Landessprache (mindestens jedoch in Englisch) mitzuführen

Medizinische Vollmacht
Sicherheitshalber einen zusätzlichen Passus aufnehmen, der erlaubt, das Kind notfalls ärztlich behandeln zu lassen

Wichtig: Einige Länder fordern eine notariell beglaubigte Reisevollmacht oder eine Reisevollmacht in einer vorgegebenen Form. Informationen hierzu geben das Auswärtige Amt oder die Botschaft des jeweiligen Urlaubslandes.

Zur Vorbereitung einer Reise gehört der Check der Reiseapotheke
© Christine Sandu (Unsplash)

Vorsorge vor und während der Reise

Im Gepäck sollte sich eine gut ausgestattete Reiseapotheke befinden. Hierzu auch mit den Eltern bezüglich benötigter Medikamente, bekannter Allergien oder dem aktuellen Stand im Impfpass vor der Reise Rücksprache halten. „Besonders mit Kindern ist schnell einmal etwas passiert. Sei es nur ein kleines Malheur am Spielplatz oder doch eine größere Verletzung. Deshalb sollte vor Reiseantritt die Reisekrankenversicherung aller Beteiligter überprüft werden und geklärt werden, wer im Fall des Falles etwa die Kosten für einen Krankenrücktransport übernimmt“, rät Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).

Aufsichtspflicht – was ist das richtige Maß?

Oft ist es schwierig sich in der Rolle der Aufsichtsperson einzufinden, deshalb empfiehlt sich bereits vor der Reise mit den Eltern die Grenzen abzustecken. Was darf geschlickert werden? Wann geht es in die Kiste? Wie lange dürfen die Kinder vor den Bildschirm? Darüber hinaus gibt es auch gesetzliche Vorschriften: So müssen etwa Erwachsene Kinder ihrem Alter entsprechend vor Gefahren warnen und sich vergewissern, dass die Ermahnungen verstanden worden sind. Es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle, das heißt es muss überprüft werden, ob sich die Kinder an die Regeln und Vereinbarungen halten. Bei Kleinkindern, also unter Vierjährigen, gilt sogar die ständige Aufsichtspflicht.

Weitere Informationen zum Thema Reiseversicherung gibt es auf www.erv.de. Auch wenn es mit den Großeltern in den Urlaub geht, müssen entsprechende Vollmachten erstellt werden. Musterformulare findet ihr in unserer Familienrecht-Kolumne.

Titelbild © Ben McLeod (Unsplash)

Mark Bourichter
Mark Bourichter
Mark Bourichter ist Vater von Henri, Baujahr 2012. Er macht seit über zehn Jahren was mit Medien. Seine Arbeiten sind mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Internationalen Deutschen PR-Preis und dem Deutschen Preis für Onlinekommunikation.

2 Kommentare

  1. Ein sehr guter Artikel. Unsere Töchter reisen ab und an mit den Großeltern. Ein Anruf bei der Botschaft gibt Auskunft was zu beachten ist und so hatten wir noch nie Probleme.

    Viele Grüße

    Nina

  2. Da muss man an ganz schön viel denken. Also das es so viel ist was man mitgeben muss hätte ich nicht gedacht.

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