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KolumnenRecht so!"Recht so!": Die Düsseldorfer Tabelle 2015

„Recht so!“: Die Düsseldorfer Tabelle 2015

Das neue Jahr beginnt aus Sicht der Unterhaltspflichtigen etwas entspannter als das letzte Jahr geendet hat. Das OLG Düsseldorf hat seine neuen Unterhaltsrichtlinien bekannt gegeben, die seit dem 1.1.2015 gelten. In der Düsseldorfer Tabelle ist geregelt, welchen Unterhaltsbedarf von den Unterhaltsberechtigten gefordert werden kann. Die Leitlinien beruhen auf den Entscheidungen der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des deutschen Familiengerichtstages e.V. und einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

Bei der aktuellen Anpassung hat es eine Erhöhung der Selbstbehalte (Bedarfskontrollbetrag) gegeben. Den Unterhaltspflichtigen wird nunmehr statt EUR 1.000,00 ein zu belassender Selbstbehalt in Höhe von Euro 1.080,00 gewährt, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, welche im Haushalt eines Elternteils leben und sich außerdem in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet sind.

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Für diejenigen unterhaltsverpflichteten, die nicht erwerbstätig sind steigt der zu belassende Selbstbehalt von EUR 800,00 auf Euro 880,00.
Hintergrund für die Erhöhung der Selbstbehalte ist die Erhöhung des Regelsatzes der Grundsicherung (Hartz IV), der ebenfalls zum 1.1.2015 angehoben wurde.

Weitere Anpassungen wurden in der Düsseldorfer Tabelle 2015 nicht vorgenommen. Insbesondere haben sich die Unterhaltssätze für den Kindesunterhalt nicht erhöht. Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem durch das Bundesfinanzministerium festzusetzenden steuerlichen Kinderfreibetrag. Diesen hat der Gesetzgeber bislang allerdings nicht geändert, so dass es bei den bisherigen Kindesunterhaltsbeträgen bleibt. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass das Bundesfinanzministerium den Kinderfreibetrag im Laufe des Jahres anheben wird. Bis dahin ist es den Unterhaltspflichtigen möglich, eine Anpassung des Unterhalts nach unten zu erwirken.

Fotos: oben ©daddylicious // unten © kwarner – Fotolia

Christian Remy
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Rechtsanwalt Christian Remy ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Strafrecht und Familienrecht. Weitere Infos und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme gibt es auf seiner WebSite unter www.rechtsanwalt-remy.de.

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