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RatgeberFinanzenElterngeld nicht verschenken - Richtige Steuerklasse für junge Mütter

Elterngeld nicht verschenken – Richtige Steuerklasse für junge Mütter

Eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion an die Regierung hat gezeigt: Die Wahl der Steuerklasse V hat negative Auswirkungen auf das Elterngeld. Wegen des Ehegattensplittings bekommen viele junge Mütter, die aus dem Berufsleben in Elternzeit gehen, ein deutlich niedrigeres Elterngeld.

Eine Lösung stellt das sogenannte Faktorverfahren dar, das seit dem Jahr 2010 existiert. Denn seitdem können Ehepaare zwischen den Steuerklassen III/V oder IV/IV (mit oder ohne Faktor) wählen. Mit dem Faktor wird dann die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Für in etwa gleich verdienende Paare lohnt sich jeweils die Steuerklasse IV. Das Faktorverfahren berücksichtigt für jeden Ehepartner den Grundfreibetrag, der ihm aufgrund seines Bruttoeinkommens zusteht. Verdient der eine Partner jedoch deutlich mehr, empfiehlt sich für ihn die Klasse III, während der geringer verdienende die Steuerklasse V wählt: So profitieren beide von den Grundfreibeträgen – also dem Mindesteinkommen, das nicht versteuert werden muss. Das Faktorverfahren berücksichtigt für jeden Ehepartner den Grundfreibetrag, der ihm aufgrund seines Bruttoeinkommens zusteht. Diese Kombination wählen hierzulande die meisten verheirateten Paare, was sich in Bezug auf das Elterngeld dann aber negativ auswirkt.

„Durch die Steuerklassen III und V hat jedoch der besser verdienende Partner einen höheren und der geringer verdienende einen niedrigeren Nettolohn. Und je größer die Differenz zwischen beiden Einkommen, umso höher eine mögliche Nachzahlung am Ende des Jahres – weil mit Steuerklasse V übers Jahr dann zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird“, erklärt Petra Timm, Arbeitsmarktexpertin vom Personaldienstleister Randstad. „Da der geringer verdienende Partner aber in der Regel die Frau ist, sinkt auch der Elterngeldanspruch – denn dieser errechnet sich aus ihrem Nettoeinkommen.“
Entscheidet sich das Paar gemeinschaftlich für die Steuerklasse IV, wird jeder Partner anhand seines individuellen Arbeitslohns besteuert. Kommt dann das Faktorverfahren zum Einsatz, sinkt die Steuerbelastung für denjenigen Partner, der das geringere Einkommen hat. Dadurch wiederum steigt der Elterngeldanspruch.

„Nur etwa 76.000 von den rund 20 Millionen in Deutschland lebenden lohnsteuerpflichtigen Ehepaaren nutzen dieses für das Elterngeld günstige Faktorverfahren“, weiß Petra Timm. „Das liegt vor allem daran, dass es viele gar nicht kennen oder es ihnen zu kompliziert ist. Dabei würden Paare nicht nur beim Elterngeld vom Faktorverfahren profitieren: Ein höherer Nettolohn der Frau in Steuerklasse IV wirkt sich auch positiv auf Krankengeld und Arbeitslosengeld aus.“

Wenn Paare sich nicht sicher sind, ob ein Steuerklassenwechsel lohnt, sollten sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Denn beim Faktorverfahren kommt hinzu, dass eine Steuererklärung verpflichtend wird.

Foto: Fotolia.com ©dessauer

Mark Bourichter
Mark Bourichter
Mark Bourichter ist Vater von Henri, Baujahr 2012. Er macht seit über zehn Jahren was mit Medien. Seine Arbeiten sind mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Internationalen Deutschen PR-Preis und dem Deutschen Preis für Onlinekommunikation.

1 Kommentar

  1. Soweit so gut. Verständlicher Artikel. Aber was ist mit der Steuererklärung im darauffolgenden Jahr? Sollte man sich mit dem Wechsel der Steuerklasse mehr Elterngeld sichern, hat man auch mehr Einnahmen, die voll angerechnet werden. Man zahlt das Jahr über keine Steuern. Wahrscheinlich muss man das komplett mit dem nächsten Steuerbescheid nachzahlen.

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